Alarmanlagenmanager

Errichter

Die Errichterrolle

Ein Errichter-Konto ist für Fachbetriebe gedacht, die Alarmanlagen ihrer Kunden einrichten und betreuen. Es kann zusätzlich zu den eigenen Zentralen:

  • Kundenkonten anlegen (unter Verwaltung),
  • Zentralen direkt im Kundenkonto einrichten (beim Anlegen einer Zentrale: „Für welchen Nutzer?"),
  • die Anlagen seiner Kunden voll verwalten – Konfiguration, Regeln, Melder, Einstellungen,
  • ohne dabei die Passwörter der Kunden zu kennen.

In der Verwaltung sehen Sie je Kunde, wie viele Zentralen ihm gehören und wie viele ihm zugewiesen sind; die Detailseite eines Kunden listet seine Anlagen und erlaubt die Übergabe weiterer.

Der übliche Ablauf einer Übergabe

  1. Kundenkonto anlegen (Verwaltung → Nutzer anlegen) – der Kunde erhält seine Zugangsdaten und setzt sein Passwort selbst.
  2. Zentrale einrichten und dabei den Kunden als Eigentümer wählen – der Kunde ist damit Hauptnutzer seiner Anlage.
  3. Der Kunde bedient seine Anlage selbst und kann eigene Mitnutzer einladen; Sie behalten als Errichter den Betreuungszugriff.

Grenzen des Errichter-Zugriffs (Datenschutz)

Der Errichter verwaltet die Anlage voll – mit einer bewussten Ausnahme:

Kamerabilder der Kunden sieht ein Errichter standardmäßig nicht. Er kann Kameras einrichten, benennen und löschen (Verwaltung) – die tatsächlichen Live-Bilder und Schnappschüsse bleiben dem Kunden vorbehalten, bis der Betreiber die Freigabe am Errichter-Konto setzt.

So bleibt die Privatsphäre des Kunden auch bei laufender Betreuung gewahrt.

Passwörter der Zentralen

Ändern Sie das Passwort einer Alarmzentrale (System → Zugangsdaten), beachten Sie den Hinweis der Oberfläche: Damit ändert sich der Login der Zentrale selbst – ändern Sie das Konto, mit dem der Alarmanlagenmanager verbunden ist, muss die Verbindung neu eingerichtet werden.

Löschen von Kunden

Das Löschen eines Kundenkontos entfernt auch alle seine registrierten Zentralen aus dem Portal (die Anlagen selbst bleiben unangetastet). Die Verwaltung fragt vor diesem Schritt ausdrücklich nach.